KI-Chatbot-Haftung: Was das OLG Hamm Urteil für dein Business bedeutet
· Sandra Straub
Ein KI-Chatbot auf der Website klingt praktisch. Terminbuchung, schnelle Antworten, immer erreichbar. Das stimmt auch.
Bis man sich anschaut, was das rechtlich bedeutet.
Das Oberlandesgericht Hamm hat im Mai 2026 entschieden: Wer einen KI-Chatbot einsetzt, haftet für dessen Aussagen. Auch für Aussagen, die die KI sich einfach ausgedacht hat. Nicht die KI. Nicht der Anbieter. Du.
In diesem Artikel erkläre ich, was das Gericht entschieden hat, warum das nicht nur Arztpraxen betrifft, und was du jetzt prüfen solltest.
Was passiert ist: Der Chatbot der Aesthetify GmbH
Die Aesthetify GmbH, eine Praxis für ästhetische Medizin, hatte auf ihrer Website einen KI-Chatbot im Einsatz. Patientinnen konnten darüber Termine buchen und Fragen stellen.
Was der Chatbot auf Nachfrage antwortete, war ein Problem: Er bezeichnete die Ärzte als „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie”, als „Fachärzte für ästhetische Medizin” und als „Fachärzte für ästhetische Behandlungen”. Teils Bezeichnungen, die es als anerkannte Facharztbezeichnungen gar nicht gibt. Teils Titel, die die Ärzte tatsächlich nicht innehatten.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. mahnte die Praxis ab. Der Chatbot wurde daraufhin zwar abgeschaltet, die Unterlassungserklärung aber nicht unterzeichnet. Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage am 12. Mai 2026 statt (Az. 4 UKl 3/25).
Warum das Urteil so wichtig ist
Die Praxis hatte im Verfahren argumentiert, die Chatbot-Aussagen seien ihr nicht zuzurechnen. Die KI halluziniere eben manchmal, das sei nicht kontrollierbar.
Das Gericht ließ das ausdrücklich nicht gelten.
Der Chatbot ist kein unabhängiger Dritter. Er ist dein Werkzeug. Seine Aussagen sind deine Aussagen, rechtlich genauso wie ein Text auf deiner Website oder eine Aussage im Verkaufsgespräch. Das Gericht entschied, dass es sich um irreführende Werbung im Sinne des § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG handelt, also um falsche Angaben über Eigenschaften und Befähigungen des Unternehmers.
Für diese Einordnung stützte sich das Gericht auf eine bereits bestehende BGH-Entscheidung: Wer ein automatisiertes System einsetzt und hinreichende Steuerungsgewalt darüber hat, handelt selbst, nicht das System (BGH, I ZR 113/20, Vertragsdokumentengenerator). Der Chatbot ist insoweit nichts anderes.
Die Verantwortung beginnt nicht erst, wenn etwas schiefgeht. Sie beginnt mit der Entscheidung, das System einzusetzen.
Was mich an diesem Urteil besonders beschäftigt
Zwei Punkte aus der Urteilsbegründung finde ich besonders bemerkenswert.
Der erste: Das Gericht hält ausdrücklich fest, dass ein Großteil der Verbraucherinnen auf die Richtigkeit computergenerierter Antworten in besonderer Weise vertraut, weil Maschinen im Allgemeinen als weniger fehleranfällig wahrgenommen werden als Menschen. Falsche Chatbot-Aussagen entfalten deshalb im Zweifel mehr Wirkung als ein falscher Text auf der statischen Website. Die Haftungskonsequenzen wiegen schwerer, nicht leichter.
Der zweite: Die Praxis hatte den Chatbot von einem IT-Dienstleister entwickeln lassen. Das hat sie nicht geschützt. Das Gericht stellt klar, dass die Beklagte auch für das Handeln ihres beauftragten Dienstleisters einzustehen hat. Wer die Entwicklung outsourct, bleibt trotzdem verantwortlich.
Was das für dein Business bedeutet
Das Urteil erging zwar im Gesundheitsbereich, wo besonders strenge Anforderungen an irreführende Werbung gelten. Aber die Rechtsgrundlage, auf die sich das Gericht stützt, ist keine Spezialvorschrift für Arztpraxen. Es ist § 5 UWG, das allgemeine Verbot irreführender Werbung. Das gilt für jedes Unternehmen, unabhängig von der Branche.
Wenn dein Chatbot falsche Aussagen trifft über deine Qualifikationen, deine Produkte, Preise, Garantien oder andere wesentliche Merkmale, dann trägst du dafür die Verantwortung. Ohne Wenn und Aber.
Vier Maßnahmen, die dein Risiko deutlich reduzieren
1. Thematische Grenzen setzen Definiere klar, über welche Themen dein Chatbot sprechen darf, und was er an eine menschliche Ansprechpartnerin weiterleiten soll. Was außerhalb dieser Grenzen liegt, darf er nicht eigenständig beantworten.
2. Wortfilter einbauen Qualifikationsangaben, Garantieaussagen, Preiszusagen, gesundheitliche Empfehlungen: Bestimmte Formulierungen sollte dein Chatbot gar nicht ausgeben können. Das lässt sich technisch konfigurieren. Im konkreten Fall hat die Praxis das Problem im Nachhinein mit einer einzigen Prompt-Anweisung und einem Keyword-Filter gelöst. Das Gericht hat genau das als Argument genutzt, dass sie es von Anfang an hätte tun können und müssen.
3. Konversationen protokollieren und kontrollieren Führe ein Protokoll der Chatbot-Gespräche und überprüfe es regelmäßig. Nur so erkennst du systematische Probleme, bevor sie eskalieren.
4. Mitarbeitende schulen und dokumentieren Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet dazu, bei allen Personen, die KI-Systeme einsetzen, eine dokumentierte KI-Kompetenz sicherzustellen. Das ist keine Empfehlung. Es ist eine Pflicht.
Ein Hinweis zum Stand der Dinge
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision zugelassen, wegen der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung der aufgeworfenen Zurechnungsfragen.
Die vollständige Urteilsbegründung ist abrufbar auf https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2026/4_UKl_3_25_Urteil_20260512.html
Wenn du regelmäßig solche Einordnungen zu KI und Recht im Online-Business bekommen möchtest, schreib dich gerne in meinen Newsletter ein. Einmal pro Woche, verständlich, ohne Paragraphendschungel.
Zur Newsletter-Anmeldung: rechts-coach.de/newsletter/
Dieser Beitrag ersetzt keine fallbezogene Rechtsberatung.
Wo stehst du gerade?
Der kostenlose KI-Rechtsrisiko-Check gibt dir in 2 Minuten eine erste Orientierung.
Check starten